Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium NRW) muss keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu “Cum-Ex“-Transaktionen […]
Mehr erfahrenSuchen
Letzte Beiträge
- Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adresse = Kündigung
- Zum Beweiswert einer Auskunft von „Leak-Checkern“ im Prozess
- Bezahlte Werbepartnerschaft erfordert Hinweis im Teasertext
- Aufforderung zum Vertragsschluss während des Verkaufstelefonats ist unzulässig
- Data-Scraping bei Twitter („X“) und die Darlegungs- und Beweislast