Schwenkbare Kameras: Erlaubt oder verboten?

Hausbesitzer aufgepasst: Was ist erlaubt?

Beim Anbringen von Überwachungskameras müssen Hauseigentümer sicherstellen, dass Nachbarn nicht ungewollt überwacht werden. Angesichts der schnellen technischen Entwicklungen herrscht oft Unsicherheit über die rechtlichen Vorgaben. Das Amtsgericht Gelnhausen (AG Gelnhausen, Urt. v. 04.03.2024 – 52 C 76/24) hat nun klargestellt, unter welchen Bedingungen elektronisch schwenkbare Kameras zulässig sind.

Nutzung von Kameras in der Nachbarschaft: Was sagt die DSGVO?

Das AG Gelnhausen entschied, dass ein Überwachungsdruck bereits dann besteht, wenn ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis vorliegt und die Kamera elektronisch auf das Grundstück des Nachbarn gerichtet werden kann. Entscheidend ist, dass die Kamera diese Funktion besitzt, unabhängig davon, ob sie genutzt wird.

Ausnahmsweise sei dies laut Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 16.03.2010 – VI ZR 176/09) nur erlaubt, wenn der Winkel der Kamera nur mit erheblichem und sichtbarem manuellem Aufwand auf das Nachbargrundstück gerichtet werden kann, nicht aber durch einen elektronischen Steuerungsmechanismus.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Überwachungskameras

Ob der Einsatz einer Kamera erlaubt ist, richtet sich vor allem nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Abwägung zwischen dem Datenschutzinteresse der gefilmten Personen und dem Sicherheitsinteresse der Kameranutzer ist erforderlich. Wird ungerechtfertigt Überwachungsdruck erzeugt, können Betroffene wegen einer Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 I i.V.m. Art. 1 GG über §§ 1004 I, 823 I BGB ein Unterlassen verlangen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 € verhängt werden (§ 890 ZPO).

Maßgeblich ist, dass Drittpersonen eine Überwachung durch die Kamera ernsthaft und objektiv befürchten müssen. Die Nutzung ist nur dann zulässig, wenn objektiv sicher ist, dass keine ungerechtfertigte Überwachung stattfindet.

Praxisempfehlungen: So vermeiden Sie rechtliche Probleme

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem Anbringen von Kameras eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht durchführen zu lassen. Durch die rechtzeitige Beratung können Sie Stress mit Nachbarn, Zeit und Geld sparen und erhalten Hinweise zu:

  • Kommunikation mit Nachbarn
  • Auswahl geeigneter Kameramodelle
  • Montagehinweise
  • Hinweisschilder und Rechtstexte

Zusätzlich können Sie zu Ausnahmen und Sonderrechten besser beraten werden, etwa im Fall von Stalking oder Einbrüchen.

Durch die Einhaltung dieser Empfehlungen sichern Sie sich rechtlich ab und schaffen ein vertrauensvolles Miteinander in der Nachbarschaft.

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